Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Verwatech GmbH, Riedmühlestrasse 21, 8305 Dietlikon (nachfolgend «Verwatech») und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Verwatech ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Angebote von Verwatech sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Verwatech oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem jeweiligen Vertrag. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Verwatech erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Normen.
Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Verwatech gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, sofern gesetzlich oder vertraglich nichts anderes vorgesehen ist. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Verwatech haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt. Folgeschäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Dietlikon bzw. der gesetzliche Gerichtsstand am Sitz von Verwatech. Das Wiener Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.